Übersicht aller Klassen – Für jeden die passende Ausbildung
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse AM, L
B197 Automatik
Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Die Schlüsselzahl 197 wird von der Führerscheinstelle in die Fahrerlaubnis eingetragen, wenn eine Fahrschule bestätigt, dass die Führerscheininhaberin oder der Führerscheininhaber 10 Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt in einem Wagen mit manueller Schaltung absolviert hat.
Hier findest du alle Informationen dazu > Infobroschüre B197
Motorrad
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreiadrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
a) 24 Jahre für Krafträder mit direktem Zugang
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder c) 20 Jahre für Krafträder bei einem vor Besitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW pro Kilogramm nicht übersteigt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Leichte Kleinkrafträder
mit max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4kW Leistung.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, Max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h, bbH, max. 4 kW Leistung, max 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze.
Leichte Vierrädrige Kraftfahrzeuge, max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max 45 km/h pro Stunde bbH, max. 425 KG Leermasse, nicht mehr als zwei Sitzplätze, max. 6 KW Leistung und max. 4 KW Leistung bei Straßenquads.
Mofa
Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren.
Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Zugmaschinen
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, selbst fahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vor Besitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: keine
Anhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger ohne Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 Kilo nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer der Fahr Erlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: keine
Pkw mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter: 18 bei begleitetem Fahren 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitzer erforderlich: B